§ 331 Abs. 1 StGB - Vorteilsannahme - Amtsträger

Obj. Tatbestand

 TQ:

1. Alt.: Amtsträger

DEF

2. Alt.: ein besonders Verpflichteter für den öffentlichen Dienst

- öffentlicher Dienst

- besondere Verpflichtung

TH: Vorteil

DEF

1. Alt.: fordern

- für sich oder einen Dritten

2. Alt.: sich versprechen lassen

3. Alt.: annehmen

- für die Dienstausübung

Subj. Tatbestand: V3

RW

Schuld

Strafe

Strafrahmen: ²3a/GS

pSaG - Abs. 3: Straflosigkeit

TH: Vorteil

- ist nicht gefordert [UND]

- Täter

- lässt sich Vorteil versprechen [ODER]

- nimmt Vorteil an

[UND]

- Behörde

- zuständig [UND]

- im Rahmen ihrer Befugnisse

- Genehmigung

vor TH [ODER]

nach TH, wenn Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet 

VS-Strafbarkeit: (-)