§ 331 Abs. 1 StGB -
Vorteilsannahme - Amtsträger Obj.
Tatbestand 1. Alt.:
Amtsträger 2. Alt.: ein besonders
Verpflichteter für den öffentlichen
Dienst - besondere
Verpflichtung TH:
Vorteil DEF 1. Alt.:
fordern 2. Alt.: sich
versprechen lassen 3. Alt.:
annehmen Subj. Tatbestand:
V3 RW Schuld Strafe pSaG - Abs. 3:
Straflosigkeit - ist nicht
gefordert [UND] -
Täter - nimmt Vorteil
an [UND] -
Behörde - im Rahmen ihrer
Befugnisse -
Genehmigung nach TH, wenn
Täter unverzüglich bei ihr Anzeige
erstattet VS-Strafbarkeit:
(-)
TQ:
DEF
-
öffentlicher Dienst
- für
sich oder einen Dritten
- für die
Dienstausübung
Strafrahmen:
²3a/GS
TH:
Vorteil
-
lässt sich Vorteil versprechen
[ODER]
-
zuständig [UND]
vor TH
[ODER]